Die Beschwerde der Beteiligten zu 5 und 6 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 18. Dezember 2023 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Anfechtung einer Betriebsratswahl.
Im Betrieb des Arbeitgebers, der etwa 6500 Mitarbeiter beschäftigt, fand vom 10. bis 12.05.2022 auf der Grundlage des in der Sitzung des Wahlvorstandes vom 14.03.2022 beschlossenen Wahlausschreibens (Bl. 10ff der Akte) eine Betriebsratswahl statt, deren Wahlergebnis mit Schreiben vom 24.05.2022 (Bl. 8, 9 der Akte) bekannt gemacht wurde.
1. 2.
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