1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27.10.2022 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 28.527,33 TR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB aus je 6.113,00 TR seit dem 01.04.2020, 01.07.2020, 01.10.2020 und 01.01.2021 und aus 3.599,86 TR seit dem 01.04.2021 abzüglich am 09.03.2020 bezahlter 4.122,71 TR zu zahlen.
2. Im Übrigen werden die Berufungen zurückgewiesen.
3. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
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