LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 08.07.2025
2 TaBV 4/25
Normen:
BetrVG § 103 Abs. 2; BetrVG § 102;
Fundstellen:
EzA-SD 2025, 14
Vorinstanzen:
ArbG Kiel, vom 11.12.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BV 20 d/24

Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen des Rechtsschutzbedürfnisses für ein Zustimmungsersetzungsverfahren; Außerordentlichen Kündigung eines Ersatzmitglieds des Betriebsrats

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08.07.2025 - Aktenzeichen 2 TaBV 4/25

DRsp Nr. 2025/10891

Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen des Rechtsschutzbedürfnisses für ein Zustimmungsersetzungsverfahren; Außerordentlichen Kündigung eines Ersatzmitglieds des Betriebsrats

Für das Bestehen des Rechtsschutzbedürfnisses bei der Stellung eines Zustimmungsersetzungsantrages nach § 103 Abs. 2 BetrVG trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast. Allerdings dürfen an die Darlegungslast des Arbeitgebers für das Bestehen des Sonderkündigungsschutzes aufgrund des Nachrückens eines Ersatzmitgliedes bei einer Listenwahl mit 4 Listen und der Tatsache, dass das Ersatzmitglied die größte Zahl nach d'Hondt aufweist, keine zu hohen Anforderungen gestellt werden. Ein nachvollziehbarer Vortrag, aus dem sich ergeben kann, dass das Ersatzmitglied dauerhaft in den Betriebsrat nachgerückt war, ist ausreichend.

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kiel vom 11.12.2024 wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 103 Abs. 2; BetrVG § 102;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten um die Ersetzung der Zustimmung zu einer außerordentlichen Kündigung eines Ersatzmitglieds des Betriebsrats, der Beteiligten zu 3.

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