LAG Köln - Urteil vom 07.01.2025
7 SLa 78/24
Normen:
BGB § 615 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 06.12.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 2733/23

Annahmeverzugslohn als Anspruch eines Arbeitnehmers bei Vorliegen von ausreichenden Indizien der Abgabe von Scheinbewerbungen

LAG Köln, Urteil vom 07.01.2025 - Aktenzeichen 7 SLa 78/24

DRsp Nr. 2025/1727

Annahmeverzugslohn als Anspruch eines Arbeitnehmers bei Vorliegen von ausreichenden Indizien der Abgabe von "Scheinbewerbungen"

1. Es kann rechtlich keinen Unterschied machen, ob jemand die Aufnahme anderer Arbeit durch schlichte Untätigkeit und mangelnde Bewerbungsbemühungen vereitelt oder sich zwar formal bewirbt, aber durch den Inhalt seiner Bewerbung direkt oder konkludent zum Ausdruck bringt, an einer Arbeitsaufnahme überhaupt nicht interessiert zu sein. 2. Gibt es ausreichende Indizien, dass der Arbeitnehmer solche "Scheinbewerbungen" abgegeben hat, muss er dem Arbeitgeber, von dem er Annahmeverzugslohn begehrt, auf Verlangen auch Auskunft über den Inhalt seiner Bewerbungen geben.

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.12.2023 -15 Ca 2733/23- teilweise abgeändert und klarstellend wie folgt neu gefasst:

a.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.360,61 Euro brutto abzüglich erhaltenen Krankengeldes in Höhe von 1.293,66 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2022 zu zahlen.

b.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.147,94 Euro brutto abzüglich erhaltenen Krankengeldes in Höhe von 862,44 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2022 zu zahlen.

c.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.