LAG Düsseldorf - Urteil vom 09.10.2024
12 SLa 302/24
Normen:
BetrAVG § 16 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 27.03.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 3142/23

Anpassung der betrieblichen Altersversorgung eines Betriebsrentners an den Kaufkraftverlust

LAG Düsseldorf, Urteil vom 09.10.2024 - Aktenzeichen 12 SLa 302/24

DRsp Nr. 2025/807

Anpassung der betrieblichen Altersversorgung eines Betriebsrentners an den Kaufkraftverlust

1. Additional-Tier-1-Anleihen als zusätzliches Kernkapital i.S.v. Art. 25, 51 ff. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen sind kein Eigenkapital i.S.d. HGB. 2. Aus einer Additional-Tier-1-Anleihe resultiert ist in dem Jahr, in welchem sie begeben wird, nicht zugleich ein Ertrag bei dem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit, weil der Anleihe zugleich eine bilanzielle Schuld gegenübersteht. Außerdem steht dem Emittenten das eingesammelte Kapital nur im Herabschreibungsfall, d.h. unabhängig von einem handelsrechtlichen Ereignis, endgültig zur Verfügung. 3. Negative wirtschaftliche Prognose einer Bank zum 01.07.2022 u.a. unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs.

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 27.03.2024 -14 Ca 3142/23 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 16 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Anpassung der betrieblichen Altersversorgung des Klägers zum 01.07.2022.

1. 2. 3. 4. 1. 2. 3.