1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 28. Februar 2024, Az.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten - soweit für die Berufung relevant - über Vergütung wegen Annahmeverzugs für die Zeit von Januar bis Juni 2023.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|