I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 24.10.2023 - AZ:
Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
III. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger ein Anspruch auf eine Betriebsrente zusteht.
Der am 09.04.1960 geborene Kläger war seit 1979 bis zu seinem Renteneintritt bei der Beklagten beschäftigt. Ab dem 01.01.2017 war er aufgrund einer Vereinbarung der Parteien entsprechend einer Vorschrift eines auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Haustarifvertrags (Manteltarifvertrag) beurlaubt. Seit dem 01.05.2023 bezieht er eine gesetzliche Altersrente für langjährig Versicherte als Vollrente.
1. 2. 1. 2.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|