Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 29.05.2024 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger (im Folgenden: Arbeitgeber) verlangt vom Beklagten (im Folgenden: Arbeitnehmer) auf der Grundlage eines behaupteten Schadenersatzanspruchs die Rückzahlung eines vom Arbeitnehmer mit Erfolg vollstreckten Betrages.
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