LAG Köln - Urteil vom 15.04.2025
7 SLa 511/24
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 24.09.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Ca 5813/23

Ansehen eines Kursleiters für Integrationskurse als arbeitnehmerähnliche Person

LAG Köln, Urteil vom 15.04.2025 - Aktenzeichen 7 SLa 511/24

DRsp Nr. 2025/6717

Ansehen eines Kursleiters für Integrationskurse als arbeitnehmerähnliche Person

Einzelfallentscheidung zu der Frage, ob ein Kursleiter für Integrationskurse als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen ist.

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.09.2024 - 13 Ca 5813/23 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BUrlG § 7 Abs. 4;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Berufungsverfahren nur noch über die Frage, ob der Kläger als arbeitnehmerähnliche Person zu qualifizieren war und ihm deshalb ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung für seine nicht genommenen Urlaubstage aus dem Jahr 2023 zusteht.

Die Beklagte bietet Integrationskurse für Migranten im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge an.