LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 08.04.2025
6 SLa 205/24
Normen:
BBiG § 16 Abs. 1; BBiG § 26;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 17.07.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 1293/23

Anspruch auf Berichtigung eines Bewerbungsbogens zum Berufspraktikum im Rahmen der Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.04.2025 - Aktenzeichen 6 SLa 205/24

DRsp Nr. 2025/10268

Anspruch auf Berichtigung eines Bewerbungsbogens zum Berufspraktikum im Rahmen der Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin

Anspruch auf Berichtigung eines Bewerbungsbogens zum Berufspraktikum im Rahmen der Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin (hier verneint)

Tenor

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 17. Juli 2024 - 10 Ca 1293/23 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BBiG § 16 Abs. 1; BBiG § 26;

Tatbestand

Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Berichtigung des seitens des Beklagten ausgefüllten Bewertungsbogens zum Berufspraktikum der Klägerin im dritten Ausbildungsabschnitt zur staatlich anerkannten Erzieherin.