I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 17. Juli 2024 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Berichtigung des seitens des Beklagten ausgefüllten Bewertungsbogens zum Berufspraktikum der Klägerin im dritten Ausbildungsabschnitt zur staatlich anerkannten Erzieherin.
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