I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 19.10.2023 (
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 115,27 Euro brutto nebst Zinsen iHv. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus ab 1.8.2022 zu bezahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Zinsen iHv. jeweils 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 115,27 Euro zu bezahlen seit 1.9.2022, 4.10.2022, 2.11.2022, 1.12.2022, 2.1.2023, 1.2.2023, 1.3.2022, 3.4.2022, 2.5.2022 und 1.6.2022, jeweils bis 30.6.2023.
3.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 79,24 Euro brutto nebst Zinsen hieraus iHv. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 1.8.2023 zu bezahlen.
4.
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