Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 13.05.2024 -
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
I.
Im vorliegenden Beschwerdeverfahren begehrt die Beteiligte zu 2 (= Antragsgegnerin, im Folgenden: Arbeitgeberin) die Festsetzung eines niedrigeren Gegenstandswertes.
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