Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Kläger begehrt von der Beklagten Schadensersatz und Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen einer von ihm geltend gemachten Benachteiligung im Bewerbungsverfahren um die Stelle als Leiter der Finanzverwaltung.
Der Kläger wurde am xx. xxxxxxxxx 1964 geboren. Er hat einen Grad der Behinderung von 50.
Die Beklagte suchte zu Beginn des Jahres 2023 per Stellenausschreibung ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt einen "Leiter der Finanzverwaltung (m/w/d)" bzw. "Fachbediensteter für das Finanzwesen (m/w/d)". In der Anzeige heißt es unter anderem:
"Wir wünschen uns von Ihnen
-ein abgeschlossenes Studium als Diplom-Verwaltungswirt (FH) bzw. Bachelor of Arts - Public Management (jeweils m/w/d)
-Führungspersönlichkeit mit fundiertem Fachwissen und langjähriger Erfahrung in der kommunalen Finanzwirtschaft ..."
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