VG Sigmaringen - Urteil vom 19.09.2024
7 K 1635/23
Normen:
AGG § 15;

Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wegen einer Benachteiligung im Bewerbungsverfahren um die Stelle als Leiter der Finanzverwaltung

VG Sigmaringen, Urteil vom 19.09.2024 - Aktenzeichen 7 K 1635/23

DRsp Nr. 2025/2057

Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wegen einer Benachteiligung im Bewerbungsverfahren um die Stelle als Leiter der Finanzverwaltung

Zu den Voraussetzungen für die Einladung einer schwerbehinderten Person zum Vorstellungsgespräch im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AGG § 15;

Tatbestand

Der Kläger begehrt von der Beklagten Schadensersatz und Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen einer von ihm geltend gemachten Benachteiligung im Bewerbungsverfahren um die Stelle als Leiter der Finanzverwaltung.

Der Kläger wurde am xx. xxxxxxxxx 1964 geboren. Er hat einen Grad der Behinderung von 50.

Die Beklagte suchte zu Beginn des Jahres 2023 per Stellenausschreibung ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt einen "Leiter der Finanzverwaltung (m/w/d)" bzw. "Fachbediensteter für das Finanzwesen (m/w/d)". In der Anzeige heißt es unter anderem:

"Wir wünschen uns von Ihnen

-

ein abgeschlossenes Studium als Diplom-Verwaltungswirt (FH) bzw. Bachelor of Arts - Public Management (jeweils m/w/d)

-

Führungspersönlichkeit mit fundiertem Fachwissen und langjähriger Erfahrung in der kommunalen Finanzwirtschaft ..."