1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 12. November 2008 - 4 Sa 176/08 - aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bayreuth vom 28. November 2007 - 5 Ca 496/08 - abgeändert:
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