Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg - Kammer Aschaffenburg - vom 29.02.2024, Aktenzeichen 2 BVGa 1/24, abgeändert und der Antrag zurückgewiesen.
i.
Die Beteiligten streiten im Wege einer einstweiligen Verfügung über die Verpflichtung der Beteiligten zu 2 zur Unterlassung von Kündigungen bis zum Abschluss oder des Scheiterns eines Interessenausgleichs.
1. 2.
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