1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 11.07.2022 -
2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 weitere Vergütung i.H.v. 611,83 EUR nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.05.2020 zu zahlen.
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