I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen vom 27.02.2020 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 10.110,00 brutto abzüglich € 2.865,00 brutto und € 2.781,00 netto zu zahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin nach Zahlung des Betrages aus Ziff. 1 eine entsprechende Lohnabrechnung zu erteilen.
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