LAG Niedersachsen - Urteil vom 03.07.2024
8 Sa 801/23
Normen:
BGB § 305; BGB § 307;
Fundstellen:
ArbR 2024, 548
Vorinstanzen:
ArbG Nienburg, vom 09.11.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 66/23

Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf Rückzahlung von Fortbildungskosten wegen dauerhafter Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers; Anforderungen an die Transparenz einer Rückzahlungsvereinbarung; Verschulden des Arbeitnehmers an seiner dauerhaften Leistungsunfähigkeit

LAG Niedersachsen, Urteil vom 03.07.2024 - Aktenzeichen 8 Sa 801/23

DRsp Nr. 2024/13424

Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf Rückzahlung von Fortbildungskosten wegen dauerhafter Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers; Anforderungen an die Transparenz einer Rückzahlungsvereinbarung; Verschulden des Arbeitnehmers an seiner dauerhaften Leistungsunfähigkeit

1. Die Anforderungen, die an die Transparenz einer Rückzahlungsvereinbarung zu stellen sind, dürfen nicht überzogen sein. Eine Klausel ist wirksam, wenn die Arbeitnehmerin ihr Rückzahlungsrisiko betragsmäßig im Sinne einer Obergrenze präzise einzuschätzen vermag und es sich dabei um eine überschaubare finanzielle Belastung handelt. In solchen Fällen kann die Aufschlüsselung nach einzelnen Positionen, beispielsweise nach Kurs- und Prüfungsgebühren, verzichtbar sein. 2. Ein dauerhafter Wegfall der medizinischen Tauglichkeit einer Arbeitnehmerin für die vertraglich auszuübende Tätigkeit liegt nicht vor, wenn ihr die Erbringung bestimmter zum Berufsbild gehörender Tätigkeiten noch möglich ist. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber bereit ist, die Arbeitnehmerin leidensgerecht zu beschäftigen.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Nienburg vom 09.11.2023 - 1 Ca 66/23 - abgeändert: