LAG Köln - Urteil vom 18.07.2024
6 Sa 634/23
Normen:
BGB § 611; BGB § 105; TVöD § 8;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 26.09.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1485/21

Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltansprüche trotz eigener Kündigung

LAG Köln, Urteil vom 18.07.2024 - Aktenzeichen 6 Sa 634/23

DRsp Nr. 2024/15719

Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltansprüche trotz eigener Kündigung

Ist der Betreuer eines Geschäftsunfähigen gemäß § 1824 Abs. 1 BGB von der Vertretung ausgeschlossen, kann durch seine Kenntnis oder Duldung ein Arbeitsverhältnis zwischen einer Arbeitnehmerin und dem Geschäftsunfähigen nicht zustande kommen, auch kein sogenanntes fehlerhaftes oder faktisches Arbeitsverhältnis.

Tenor

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 26.09.2023 - 4 Ca 1485/21 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; BGB § 105; TVöD § 8;

Tatbestand

Die Parteien streiten um Zahlungsansprüche aus einem zwischenzeitlich beendeten Arbeitsverhältnis. Dabei ist zwischen den Parteien insbesondere die Frage streitig, ob der Klägerin auch für die Zeit ab dem 01.07.2021 Entgeltansprüche zustehen, obwohl sie selbst zuvor das Arbeitsverhältnis zum 30.06.2021 gekündigt hatte.

Die Beklagte ist schwerbehindert und steht seit Jahren unter Betreuung. Mit Beschluss des Amtsgerichts B vom 29.06.2021 - - wurde die Schwester der Beklagten, Frau E A zur Betreuerin bestellt und ebenfalls mit Beschluss des Amtsgerichts B vom 29.06.2021 unter dem gleichen Geschäftszeichen Frau v A als Ersatzbetreuerin.

1. 2. 3. 4. 5. 1. 2.