I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 06.02.2024 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger - über den in Ziff. 1. des Tenors des vorgenannten Urteils bereits rechtskräftig zuerkannten Betrag in Höhe von 1.819,33 EUR brutto nebst Zinsen hinaus - weitere 3.905,00 EUR brutto abzüglich 1.442,10 EUR netto erhaltenen Krankengeldes nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.462,90 EUR seit dem 03.11.2023 zu zahlen.
II. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger zu 2/9 und die Beklagte zu 7/9. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 3/10 und die Beklagte zu 7/10.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
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