LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 29.11.2024
2 SLa 74/24
Normen:
EFZG § 3 Abs. 1; EFZG § 4;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 06.02.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 812/23

Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Fehlende Kausalität zwischen der Entziehung der Fahrerlaubnis und einem späteren Unfall

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.11.2024 - Aktenzeichen 2 SLa 74/24

DRsp Nr. 2025/3984

Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Fehlende Kausalität zwischen der Entziehung der Fahrerlaubnis und einem späteren Unfall

Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht nicht, da die Arbeitsunfähigkeit nicht die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall war. Der Arbeitnehmer besaß in diesem Zeitraum keine Fahrerlaubnis für Lkw, was ebenfalls zum Arbeitsausfall führte.

Tenor

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 06.02.2024 -3 Ca 812/23- unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger - über den in Ziff. 1. des Tenors des vorgenannten Urteils bereits rechtskräftig zuerkannten Betrag in Höhe von 1.819,33 EUR brutto nebst Zinsen hinaus - weitere 3.905,00 EUR brutto abzüglich 1.442,10 EUR netto erhaltenen Krankengeldes nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.462,90 EUR seit dem 03.11.2023 zu zahlen.

II. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger zu 2/9 und die Beklagte zu 7/9. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 3/10 und die Beklagte zu 7/10.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EFZG § 3 Abs. 1; EFZG § 4;

Tatbestand