I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 20.03.2024 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 3.000,00 zu zahlen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
III. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch auf Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie.
Der Kläger ist bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin seit dem 01.10.1997 tätig. Im Arbeitsvertrag vom 03.07.1997 ist auszugsweise Folgendes geregelt:
"§ 2 Vergütung
Der Mitarbeiter erhält eine monatliche Vergütung der Gruppe KR IV.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|