LAG Düsseldorf - Urteil vom 23.08.2024
10 SLa 281/24
Normen:
BGB § 305;
Vorinstanzen:
ArbG Oberhausen, - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 912/23

Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie im Falle einer vertraglich geregelten dynamischen Bezugnahmeklausel auf die Eingruppierungs- und Vergütungsregeln des BAT

LAG Düsseldorf, Urteil vom 23.08.2024 - Aktenzeichen 10 SLa 281/24

DRsp Nr. 2025/109

Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie im Falle einer vertraglich geregelten dynamischen Bezugnahmeklausel auf die Eingruppierungs- und Vergütungsregeln des BAT

Zur Inbezugnahme des "Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise" für den Öffentlichen Dienst Bund/Kommunen vom 22.04.2023 durch einen Formulararbeitsvertrag, der eine dynamische Bezugnahmeklausel auf die Eingruppierungs- und Vergütungsregeln des BAT enthält - ergänzende Vertragsauslegung (weitgehende Parallelität zu LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2024 - 8 SLa 174/24).

Tenor

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 20.03.2024 - 3 Ca 912/23 - abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 3.000,00 zu zahlen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

III. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

Normenkette:

BGB § 305;

Tatbestand

Die Parteien streiten über einen Anspruch auf Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie.

Der Kläger ist bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin seit dem 01.10.1997 tätig. Im Arbeitsvertrag vom 03.07.1997 ist auszugsweise Folgendes geregelt:

"§ 2 Vergütung

Der Mitarbeiter erhält eine monatliche Vergütung der Gruppe KR IV.