LAG Thüringen - Urteil vom 24.07.2024
4 Sa 369/22
Normen:
BGB § 615 S. 1; BGB § 611a Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Erfurt, vom 28.10.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 602/22

Anspruch einer ehemaligen Ergotherapeutin auf Zahlung von Entgelt vor dem Hintergrund einer von der Arbeitgeberin erklärten widerruflichen Freistellung von der Verpflichtung zum Erbringen der Arbeitsleistung ohne Entgeltzahlung

LAG Thüringen, Urteil vom 24.07.2024 - Aktenzeichen 4 Sa 369/22

DRsp Nr. 2024/12469

Anspruch einer ehemaligen Ergotherapeutin auf Zahlung von Entgelt vor dem Hintergrund einer von der Arbeitgeberin erklärten widerruflichen Freistellung von der Verpflichtung zum Erbringen der Arbeitsleistung ohne Entgeltzahlung

1. Soweit der Arbeitgeber mit der Annahme der Arbeitsleistung nicht in Verzug kommt, wenn der Arbeitnehmer außerstande ist, die Leistung zu bewirken (§ 297 BGB), ist dies auch dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer dem vom Arbeitgeber durch rechtswirksam ausgeübtes Weisungsrecht nach § 106 GewO erfolgten Verlangen zur Vorlage eines Immunitätsnachweises im Sinne des § 20a IfSG als Voraussetzung für die Arbeitsleistung nicht nachgekommen ist. 2. Bei der Prüfung, ob die Arbeitgeberin als Gläubigerin die Grenzen ihres Bestimmungsrechts beachtet hat, kommt es nicht auf die von der Bestimmungsberechtigten angestellten Erwägungen an, sondern darauf, ob das Ergebnis der getroffenen Entscheidung den gesetzlichen Anforderungen genügt. Maßgeblicher Zeitpunkt für diese Kontrolle ist der Zeitpunkt, zu dem die Arbeitgeberin die Ermessensentscheidung zu treffen hatte

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 28.10.2022 - 3 Ca 602/22 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des zweiten Rechtszuges.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 615 S. 1; BGB § 611a Abs. 2;

Tatbestand

1. - - - - - - - - - - 2.