LAG Köln - Urteil vom 17.07.2025
6 SLa 572/24
Normen:
TVöD (VKA) § 12; BGB § 611a;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 17.09.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 22/24

Anspruch einer Restauratorin auf die richtige Engruppierung im Rahmen der tariflichen Vergütung

LAG Köln, Urteil vom 17.07.2025 - Aktenzeichen 6 SLa 572/24

DRsp Nr. 2025/10987

Anspruch einer Restauratorin auf die richtige Engruppierung im Rahmen der tariflichen Vergütung

Für die Eingruppierung ist es ausreichend, wenn Arbeitsvorgänge, die (zusammen) mindestens die Hälfte der gesamten Arbeitszeit der Beschäftigten in Anspruch nehmen, solche für die Höherwertigkeit maßgebenden Einzeltätigkeiten enthalten und ohne diese ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt werden könnte.

Tenor

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.09.2024 - 4 Ca 22/24 - abgeändert und es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin ab dem 01.01.2017 nach der Entgeltgruppe 13 TVöD (VKA) zu vergüten und die sich insoweit ergebenden monatlichen Differenzbeträge ab dem auf den jeweiligen Fälligkeitstag folgenden Tag mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TVöD (VKA) § 12; BGB § 611a;

Tatbestand

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