Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 30. August 2022, Az.
Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
Die Parteien streiten um einen Anspruch der Klägerin auf Beförderung.
Bei der Beklagten handelt es sich um ein in Hamburg ansässiges Handelsunternehmen mit bundesweitem Filialnetz auf dem Gebiet des Kaffeehandels und gleichzeitigem Vertrieb von Non-Food-Artikeln.
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