LAG Thüringen - Urteil vom 15.10.2024
1 Sa 87/24
Normen:
TV-L § 16 Abs. 2 S. 4; TV-L § 16 Abs. 5;
Vorinstanzen:
ArbG Gera, vom 07.02.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 776/23

Anspruch eines angestellten Lehrers auf die zutreffende Eingruppierung in die Entgeltgruppe 13

LAG Thüringen, Urteil vom 15.10.2024 - Aktenzeichen 1 Sa 87/24

DRsp Nr. 2024/14622

Anspruch eines angestellten Lehrers auf die zutreffende Eingruppierung in die Entgeltgruppe 13

1. § 16 Abs. 2 S. 3 TV-L sieht eine höhere Stufenzuordnung als Stufe 3 auch bei einer drei Jahre weit übersteigenden Berufserfahrung nicht vor. 2. Nach der Protokollerklärung Nr. 1 zu § 16 Abs. 2 TV-L ist einschlägige Berufserfahrung eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit. 3. Nach der analogen Anwendung der Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 TV-L sind einschlägige Berufserfahrungen aus vorherigen Arbeitsverhältnissen nur dann zu berücksichtigen, wenn zwischen dem Ende des vorherigen und dem Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses ein Zeitraum von längstens sechs Monaten liegt.

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom 07.02.2024 - Az. 4 Ca 776/23 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TV-L § 16 Abs. 2 S. 4; TV-L § 16 Abs. 5;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die zutreffende Stufenzuordnung innerhalb der unstreitigen Entgeltgruppe 13.