LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 27.06.2024
5 SLa 28/24
Normen:
TVöD § 37 Abs. 1; BGB § 615;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 21.09.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 454/23

Anspruch eines angestellten Lehrers auf Vergütung während der Zeit der Schulferien

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.06.2024 - Aktenzeichen 5 SLa 28/24

DRsp Nr. 2024/14401

Anspruch eines angestellten Lehrers auf Vergütung während der Zeit der Schulferien

1. Schulferien sind für Lehrkräfte keine arbeitsfreie Zeit. Während ihrer Dauer findet nur kein Unterricht statt. Die Lehrkraft bleibt deshalb grundsätzlich - vorbehaltlich der Inanspruchnahme von Urlaub - auch in den Ferien zur Erledigung aller arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeiten verpflichtet. 2. Soweit nach § 37 Abs. 1 Satz 1 TVöD/VKA Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnisverfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von der Beschäftigten schriftlich geltend gemacht werden, ist eine Übermittlung per E-Mail für eine schriftliche Geltendmachung ausreichend. 3. Soweit regelmäßig eine Zahlungsaufforderung zur Geltendmachung notwendigist, dürfen dabei keine überspannten Anforderungen an den Inhalt gestellt werden, um den "höflich nachfragenden Gläubiger" nicht zu benachteiligen.

Tenor

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 21. September 2023, Az. 3 Ca 454/23, abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 2.897,73 EUR brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. September 2022 zu zahlen.

2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TVöD § Abs. ;