1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe der von der Beklagten zu zahlenden Nachtarbeitszuschläge. In rechtlicher Hinsicht ist zwischen den Parteien insbesondere streitig, ob die Klägerin bei der von ihm geleisteten regelmäßigen Nachschichtarbeit (25 % Zuschlag) aus Gleichheitsgründen so zu behandeln ist, wie diejenigen Beschäftigten, die im Tarifsinne "Nachtschichtarbeit von weniger als einer Woche" oder "Nachtarbeit im Übrigen" leisten (50 % Zuschlag).
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