LAG Düsseldorf - Urteil vom 19.07.2024
7 Sa 1186/23
Normen:
TzBfG § 4 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
ArbR 2024, 524
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 09.11.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 3242/23

Anspruch eines Arbeitnehmers im Altersteilzeitarbeitsverhältnis auf Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie

LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2024 - Aktenzeichen 7 Sa 1186/23

DRsp Nr. 2024/11845

Anspruch eines Arbeitnehmers im Altersteilzeitarbeitsverhältnis auf Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie

1. Ein Stichtag in einer Gesamtzusage, wonach einem Arbeitnehmer, der sich nach dem Stichtag in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodel befindet, eine Inflationsausgleichsprämie, die zugleich auch Arbeitsleistung belohnt, nicht zusteht, ist unwirksam. 2. Wird eine Zahlung an Teilzeitbeschäftigte entsprechend der Höhe ihres Arbeitszeitanteils gezahlt, § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG, spricht dies ohne weitere Anhaltspunkte dafür, dass mit dieser Zahlung Arbeitsleistung vergütet werden soll.

Tenor

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 09.11.2023 - 12 Ca 3242/23 - unter gleichzeitiger Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 1.000,00 netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.12.2022 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die Kosten erster Instanz trägt der Kläger zu 2/3, die Beklagte zu 1/3. Die Kosten zweiter Instanz trägt der Kläger zu 1/3, die Beklagte zu 2/3.

III. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

Normenkette:

TzBfG § 4 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand