LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 08.05.2024
3 Sa 188/23
Normen:
TVöD/VKA Entgeltgruppe 7; TVöD/VKA § 12; TVöD/VKA § 13;
Fundstellen:
AuA 2024, 62
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 22.06.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 113/23

Anspruch eines bei der Stadt beschäftigten Hausmeisters auf die zutreffende Eingruppierung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.05.2024 - Aktenzeichen 3 Sa 188/23

DRsp Nr. 2024/11216

Anspruch eines bei der Stadt beschäftigten Hausmeisters auf die zutreffende Eingruppierung

1. Im Rahmen des Streits um die ordnungsgemäße Eingruppierung obliegt es regelmäßig dem Arbeitnehmer, die ihm übertragenen Aufgaben im Einzelnen darzustellen. Das gilt auch, soweit er ein tarifliches Qualifizierungsmerkmal für die von ihm auszuübende Tätigkeit in Anspruch nimmt, welches eine Eingruppierung nach einer höheren Entgeltgruppe begründen soll. 2. Für eine Höhergruppierung als Hausmeister reicht es nicht, wenn sich der Kläger auf eine Darstellung einzelner, ihm übertragener Tätigkeiten und die Behauptung beschränkt, die Anforderungen an diese Tätigkeiten gingen über das hinaus, was von einem Hausmeister im Rahmen der Ausgangsentgeltgruppe verlangt werden könne.

Tenor

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 22. Juni 2023 - 4 Ca 113/23 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TVöD/VKA Entgeltgruppe 7; TVöD/VKA § 12; TVöD/VKA § 13;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers.