LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 18.06.2024
2 Sa 91/23
Normen:
MTV Autobahn § 20; EGV Autobahn Entgeltgruppe 9b Nr. 2 TV;
Vorinstanzen:
ArbG Rostock, vom 23.05.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1361/22

Anspruch eines beim Landesamt für Straßenbau beschäftigten Arbeitnehmers auf richtige Eingruppierung und Zulagenzahlung

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.06.2024 - Aktenzeichen 2 Sa 91/23

DRsp Nr. 2024/15715

Anspruch eines beim Landesamt für Straßenbau beschäftigten Arbeitnehmers auf richtige Eingruppierung und Zulagenzahlung

1. Beruft sich ein Beschäftigter für die Eingruppierung auf ein Heraushebungsmerkmal, ist ein wertender Vergleich zwichen der Grundtätigkeit und der herausgehobenen Tätigkeit erforderlich. 2. Es ist deshalb nicht ausreichend, wenn der Beschäftigte seine Tätigkeit im Einzelnen darstellt, sondern er muss darüber hinaus Tatsachen darlegen, die den erforderlichen Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen.

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 23.05.2023 zum Aktenzeichen 3 Ca 1361/22 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

MTV Autobahn § 20; EGV Autobahn Entgeltgruppe 9b Nr. 2 TV;

Tatbestand

Die Parteien streiten um Eingruppierung und Zulagenzahlung.

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