Auf die Berufung des Klägers und unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 24.01.2024 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 767,47 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf 124,29 Euro seit dem 01.05.2023 und auf weitere 643,18 Euro seit dem 01.06.2023 zu zahlen.
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