Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 21.12.2023 -
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Gegenstandswert wird für das Berufungsverfahren auf 1.250,-Euro festgesetzt.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie während der passiven Phase der Altersteilzeit.
Der im Jahr 1959 geborene Kläger war bei der Beklagten seit März 1983 beschäftigt. Am 03.08.2018 schlossen die Parteien einen Vertrag über Altersteilzeit im Blockmodell. Auf dieser Grundlage befindet sich der Kläger seit dem 01.10.2022 in der passiven Phase.
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