LAG Niedersachsen - Urteil vom 17.05.2024
14 SLa 26/24
Normen:
EStG § 3 Nr. 11 c);
Fundstellen:
ArbR 2024, 504
FA 2024, 278
Vorinstanzen:
ArbG Braunschweig, vom 21.12.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 333/23

Anspruch eines ehemaligen langjährig beschäftigten Arbeitnehmers auf Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie während der passiven Phase der Altersteilzeit

LAG Niedersachsen, Urteil vom 17.05.2024 - Aktenzeichen 14 SLa 26/24

DRsp Nr. 2024/10253

Anspruch eines ehemaligen langjährig beschäftigten Arbeitnehmers auf Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie während der passiven Phase der Altersteilzeit

Ein Arbeitnehmer in der Passivphase der Altersteilzeit wird nicht sachfremd benachteiligt, wenn der Arbeitgeber nur an die noch aktiv Beschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie nach § 3 Nr. 11 c) EStG zahlt.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 21.12.2023 - 8 Ca 333/23 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Gegenstandswert wird für das Berufungsverfahren auf 1.250,-Euro festgesetzt.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 11 c);

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie während der passiven Phase der Altersteilzeit.

Der im Jahr 1959 geborene Kläger war bei der Beklagten seit März 1983 beschäftigt. Am 03.08.2018 schlossen die Parteien einen Vertrag über Altersteilzeit im Blockmodell. Auf dieser Grundlage befindet sich der Kläger seit dem 01.10.2022 in der passiven Phase.