LAG Niedersachsen - Urteil vom 10.06.2024
15 Sa 635/23
Normen:
BetrVG § 78 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Braunschweig, vom 22.09.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 225/23

Anspruch eines freigestellten Betriebsratsmitglieds auf eine höhere Vergütung; Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot

LAG Niedersachsen, Urteil vom 10.06.2024 - Aktenzeichen 15 Sa 635/23

DRsp Nr. 2024/12004

Anspruch eines freigestellten Betriebsratsmitglieds auf eine höhere Vergütung; Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot

1. Die Entscheidung des BGH vom 10.1.2023, 6 StR 133/22 steht der Annahme eines Anspruchs eines freigestellten Betriebsratsmitglieds auf eine höhere Vergütung wegen eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot nach § 78 Satz 2 BetrVG inhaltlich nicht entgegen. 2. Eine Auslegungsdivergenz zwischen den Gerichtsbarkeiten führt zu einer der Rechtssicherheit durchaus abträglichen Konstellation. Ein subjektiv-rechtlich geschütztes Vertrauen auf Auslegungsübereinstimmung über einen Gerichtszweig hinweg kann Art. 2 I GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip aber nicht entnommen werden.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 22.09.2023 - 4 Ca 225/23 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 78 S. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Zahlung von Vergütung.

Der Kläger ist seit dem 00.00.0000. bei der Beklagten beschäftigt. Seit dem 00.00.0000 ist er Mitglied des Betriebsrats im Betrieb S. und von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellt. Zum Zeitpunkt seiner Amtsübernahme war er als Anlagenbediener im Bereich Montage tätig und in die Entgeltstufe 9 eingruppiert.

2. 3.