Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 22.09.2023 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Zahlung von Vergütung.
Der Kläger ist seit dem 00.00.0000. bei der Beklagten beschäftigt. Seit dem 00.00.0000 ist er Mitglied des Betriebsrats im Betrieb S. und von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellt. Zum Zeitpunkt seiner Amtsübernahme war er als Anlagenbediener im Bereich Montage tätig und in die Entgeltstufe 9 eingruppiert.
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