LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 18.06.2024
15 Sa 1602/22
Normen:
IFM/FZR § 6 TV; IFM/FZR § 7 Abs. 1 TV;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 13.10.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 25 Ca 1970/22

Anspruch eines Gebäudereinigers auf die korrekte tarifliche Eingruppierung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.06.2024 - Aktenzeichen 15 Sa 1602/22

DRsp Nr. 2024/12435

Anspruch eines Gebäudereinigers auf die korrekte tarifliche Eingruppierung

1. Die Anforderungen einer Entgeltgruppe sindregelmäßig dann als erfüllt anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine dem in der Vergütungsgruppe genannten Beispiel entsprechende Tätigkeit ausübt. 2. "Anlernen" bedeutet nach allgemeinem Sprachverständnis, sich in eine bestimmte berufliche Tätigkeit, die keine Berufsausbildung voraussetzt, einzuarbeiten oder sich etwas durch Übung anzueignen und erfasst sowohl praktische als auch theoretische Elemente.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13. Oktober 2022 - 25 Ca 1970/22 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

IFM/FZR § 6 TV; IFM/FZR § 7 Abs. 1 TV;

Tatbestand

Die Parteien streiten auch zweitinstanzlich um die zutreffende Eingruppierung des Klägers.

Die Beklagte ist ein Tochterunternehmen der A.

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