I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 26. April 2023 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Frage, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht, sowie zuletzt noch über Annahmeverzugslohnansprüche.
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