1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 3. August 2023, Az.
Im Umfang der Abänderung wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger € 16.199,82 brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. März 2023 zu zahlen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten zweitinstanzlich noch über Urlaubsabgeltung aus den Jahren 2020 bis 2023 für insgesamt 79 Tage.
1. 2.
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