LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 13.06.2024
5 Sa 212/23
Normen:
BUrlG § 11 Abs. 1; BUrlG § 7 Abs. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 03.08.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 165/23

Anspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Abgeltung von u.a. wegen langer Krankheit nicht genommener Urlaubstage

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.06.2024 - Aktenzeichen 5 Sa 212/23

DRsp Nr. 2024/14493

Anspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Abgeltung von u.a. wegen langer Krankheit nicht genommener Urlaubstage

1. Der Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung vermindertdie Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer grundsätzlich nicht. 2. Arbeitnehmer, die infolge einer Krankheit oder voller Erwerbsminderung der Arbeit fernbleiben, werdenhinsichtlich des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub solchen gleichgestellt, die im Bezugszeitraum tatsächlich gearbeitet haben. 3. Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung greift nicht für Urlaubstage, die verfallen sind.

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 3. August 2023, Az. 5 Ca 165/23, teilweise unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen abgeändert.

Im Umfang der Abänderung wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger € 16.199,82 brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. März 2023 zu zahlen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BUrlG § 11 Abs. 1; BUrlG § 7 Abs. 4;

Tatbestand

Die Parteien streiten zweitinstanzlich noch über Urlaubsabgeltung aus den Jahren 2020 bis 2023 für insgesamt 79 Tage.

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