1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 17. Mai 2023, Az.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger verlangt von der Beklagten Schadensersatz oder Entschädigung wegen Nichtberücksichtigung seiner Bewerbung.
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