ArbG Köln, vom 10.02.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 5448/19
Anspruch von ausschließlich in der Nachtarbeit eingesetzten Arbeitnehmern auf denselben Zuschlag für die geleistete Nachtarbeit wie die schichtweise in der Nachtarbeit eingesetzten Arbeitnehmern
LAG Köln, Urteil vom 15.08.2024 - Aktenzeichen 6 Sa 509/20
DRsp Nr. 2024/14299
Anspruch von ausschließlich in der Nachtarbeit eingesetzten Arbeitnehmern auf denselben Zuschlag für die geleistete Nachtarbeit wie die schichtweise in der Nachtarbeit eingesetzten Arbeitnehmern
1. Angesichts des weiten Gestaltungsspielraums der Tarifvertragsparteien ist ein Verstoß gegen das allgemeine Gleichheitsgrundrecht erst dann anzunehmen, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächliche Gemeinsamkeiten oder Unterschiede der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise hätten beachtet werden müssen.
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