LAG Niedersachsen - Urteil vom 13.08.2024
11 Sa 722/23
Normen:
DN § 3 Abs. 7 Teil B. I TV;
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 21.09.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 164/23

Ansprüche auf eine Zulage für Gruppenleiter nach dem Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen; Eingruppierung eines Arbeitsplatzes

LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.08.2024 - Aktenzeichen 11 Sa 722/23

DRsp Nr. 2024/13666

Ansprüche auf eine Zulage für Gruppenleiter nach dem Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen; Eingruppierung eines Arbeitsplatzes

"Erhebliche Personalverantwortung" iSv. § 3 Abs. 7 Teil B. I des Tarifvertrags Diakonie Niedersachsen (TV DN) obliegt Arbeitnehmern auf Arbeitsplätzen von Sozialpädagogen/Sozialarbeitern in der Regel, wenn ihnen als Team- oder Gruppenleitung wenigstens sechs Mitarbeiter unterstellt sind.

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 21.09.2023 - 7 Ca 164/23 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

DN § 3 Abs. 7 Teil B. I TV;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Ansprüche des Klägers gegen die Beklagte auf eine Zulage für Gruppenleiter nach dem Tarifvertrag D.N. (TV DN).

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