1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 21.09.2023 -
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über Ansprüche des Klägers gegen die Beklagte auf eine Zulage für Gruppenleiter nach dem Tarifvertrag D.N. (TV DN).
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