1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 3. August 2011 - 10 Sa 183/11 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision und die Kosten der Streithilfe im Revisionsverfahren zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Beklagten, an den Kläger einen anteiligen sog. Incentive-Bonus iHv. 15.400,00 Euro und einen sog. Retention-Bonus iHv. 55.300,00 Euro zu zahlen.
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