1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 1. Februar 2023, Az.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten - zweitinstanzlich noch - über Ansprüche auf Zahlung einer Coronaprämie bzw. Schadensersatz wegen deren Nichtgewährung sowie einer Treueprämie.
1. 2. 1. a) b) 2. a) - - - - b) c)
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