LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 26.10.2023
5 Sa 62/23
Normen:
BGB § 305; BGB § 309;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 01.02.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 1772/22

Ansprüche auf Zahlung einer Coronaprämie alternativ Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen deren Nichtgewährung; Anspruch auf Zahlung einer Treueprämie

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.10.2023 - Aktenzeichen 5 Sa 62/23

DRsp Nr. 2024/5621

Ansprüche auf Zahlung einer Coronaprämie alternativ Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen deren Nichtgewährung; Anspruch auf Zahlung einer Treueprämie

Ein Arbeitgeber kann die fortdauernde Betriebszugehörigkeit als solche zur Voraussetzung einer Sonderzahlung - hier Coronaprämie - machen, weil ihre motivierende Wirkung sich nur bei den Arbeitnehmern entfalten kann, die dem Betrieb noch - oder noch einige Zeit - angehören. Entscheidend ist, dass nicht in das Synallagma eingriffen und dem Arbeitnehmer verdientes Entgelt entzogen wird. Dem Arbeitgeber ist es nicht verwehrt, Betriebstreue zu honorieren und einen finanziellen Anreiz für das Verbleiben des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis zu schaffen.

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 1. Februar 2023, Az. 7 Ca 1772/22, wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 305; BGB § 309;

Tatbestand

Die Parteien streiten - zweitinstanzlich noch - über Ansprüche auf Zahlung einer Coronaprämie bzw. Schadensersatz wegen deren Nichtgewährung sowie einer Treueprämie.

1. 2. 1. a) b) 2. a) - - - - b) c)