1. Auf die Berufung der Beklagten wird das das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 23. Mai 2023 -
Die Beklagte wird verurteilt, zugunsten der Klägerin für den Zeitraum von Januar 2022 bis einschließlich März 2024 insgesamt einen Arbeitgeberzuschuss iHv. 283,50 EUR (in Worten: Zweihundertdreiundachtzig und 50/100 Euro) netto an die Direktversicherung bei der A mit der Nr. xxxx zu zahlen.
b) c)
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