LAG Chemnitz - Urteil vom 23.07.2024
3 Sa 14/23
Normen:
ArbGG § 66 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Leipzig, vom 21.10.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 203/22

Ansprüche des Arbeitnehmers auf Zahlung von Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld; Verwerfung der Berufung

LAG Chemnitz, Urteil vom 23.07.2024 - Aktenzeichen 3 Sa 14/23

DRsp Nr. 2024/14147

Ansprüche des Arbeitnehmers auf Zahlung von Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld; Verwerfung der Berufung

1. Die Berufung kann durch den sie unterzeichnenden Verbandssyndikusrechtsanwalt formgerecht nur im Weg der Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs nach § 46c Abs. 3 und Abs. 4 ArbGG i.V.m. den Bestimmungen der ERVV eingelegt werden. 2. Der Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts ist regelmäßig nicht unverschuldet.

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 21.10.2022 - 12 Ca 203/22 - wird auf Kosten der Beklagten als unzulässig verworfen.

2. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

Normenkette:

ArbGG § 66 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Ansprüche des Klägers auf Zahlung von Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld.

Der Kläger war bei der Beklagten zuletzt auf der Basis eines Arbeitsvertrages vom 17.11.2016 (Anlage K 1 zur Klageschrift vom 21.01.2022; Bl. 4 ff. d. A. 1. Instanz) mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden und einem monatlichen Bruttogehalt in Höhe von 2.511,99 € als Monteur/Servicemitarbeiter beschäftigt. In einer Anlage zum Arbeitsvertrag vom 17.11.2016 (Bl. 8 d. A. 1. Instanz) ist u.a. Folgendes bestimmt:

Sonderzahlung zu Weihnachten und Urlaubsgeld

1. 2. 1. - 2. - 1. 2. 3.