I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 08. November 2023 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall der Klägerin.
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