1. Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 13.11.2024 aufgehoben.
2. Die Sache wird zur Neubescheidung des Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe an das Arbeitsgericht Bielefeld zurückverwiesen.
I.
Der Kläger hat Prozesskostenhilfe zur Durchführung eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht Bielefeld beantragt.
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