I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1.) hin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 01.06.2023,
II. Die Beteiligte zu 2.) wird verpflichtet, den Beteiligten zu 1.) von den Rechtsanwaltsgebühren der Kanzlei B.-Rechtsanwälte gemäß Kostenrechnung ...65 vom 17.02.2021 in Höhe von 1.118,41 € freizustellen.
III. Die Beteiligte zu 2.) wird verpflichtet, den Beteiligten zu 1.) von den Rechtsanwaltsgebühren der Kanzlei B.-Rechtsanwälte gemäß Kostenrechnung ...61 vom 17.06.2021 in Höhe von 691,01 € freizustellen.
IV. Die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht wird zugelassen.
I.
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