VG Stuttgart - Urteil vom 25.07.2024
10 K 5481/23
Normen:
AGG § 15 Abs. 2;

Antrag eines Schwerbehinderten auf Entschädigung wegen behaupteter Diskriminierung im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens auf eine Beamtenstelle

VG Stuttgart, Urteil vom 25.07.2024 - Aktenzeichen 10 K 5481/23

DRsp Nr. 2024/14542

Antrag eines Schwerbehinderten auf Entschädigung wegen behaupteter Diskriminierung im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens auf eine Beamtenstelle

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AGG § 15 Abs. 2;

Tatbestand

Der am xx.xx.1964 geborene Kläger begehrt Entschädigung wegen behaupteter Diskriminierung im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens bei der Beklagten.

Der Kläger ist auf Grund eines nicht behandlungsbedürftigen essenziellen Tremors schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von 60.

Nach einer Ausbildung zum Großhandelskaufmann (xxxx-xxxx), einem Studium der Betriebswirtschaftslehre (xxxx-xxxx) und einer Ausbildung zum chemisch-technischen Assistenten (xxxx-xxxx) absolvierte der Kläger "diverse Praktika und Tätigkeiten" und schloss im August 2008 an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl ein Studium zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) ab (befriedigend, 7 Punkte). Er gibt an, seit dem Jahr 2009 einen eigenen Imkerbetrieb zu führen.

Am 09.09.2020 bewarb sich der Kläger per E-Mail bei der Beklagten auf die ausgeschriebene Beamtenstelle der "Kämmereileitung (m/w/d)".

Für den 17.09.2020 beraumte die Beklagte ein Bewerbungsgespräch an. Dem Verlegungswunsch des Klägers entsprechend, erfolgte ein Bewerbungsgespräch mit ihm am 22.09.2020 um 11:00 Uhr.