1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 06.09.2024 -
2. Die Kosten der Berufung hat der Beklagte zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Auskunfts- und Zahlungspflichten des Beklagten gegenüber der Klägerin.
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