Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 07.03.2012 -
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, welche tariflichen Regelungen aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf ihr Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.
Der Kläger ist seit dem 19.08.1991 bei der Beklagten und ihren Rechtsvorgängerinnen beschäftigt. Im schriftlichen Arbeitsvertrag vom 12.12.1991, der seinerzeit mit der D B T vom Kläger geschlossen wurde und der die Einstellung des Klägers als vollbeschäftigten Arbeiter gemäß Ziffer 1.1 vorsieht, ist unter Ziffer 2 folgendes geregelt:
"Für das Arbeitsverhältnis gelten
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|