1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 31.08.2023 -
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die rechtmäßige Durchführung eines Bewerbungsverfahrens.
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